Unternehmer- und Betreiberverantwortung

„Betrieb verpflichtet“.  Denn sobald Unternehmen und Personen Gebäude bzw. Anlagen betreiben, müssen sie eine Reihe von Pflichten beachten. In diesem Zusammenhang spricht man von „Betreiberpflichten“ bzw. „Betreiberverantwortung“.
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Laut VDI 3810 gilt: „Betreiberverantwortung ist die Rechtspflicht zum sicheren Betrieb einer Anlage, einer Gebäudeeinheit, einer sonstigen Gefahrenquelle oder eines Bereichs mit Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit (Publikumsverkehr).“

Verantwortung (l)Leben 

Werden Betreiberpflichten verletzt, kann dies folgenreiche Unfälle und unangenehme Rechtsfolgen nach sich ziehen. Diese Tatsache wird gern unterschätzt. Dasselbe gilt für die Anforderungen, die mit der rechtssicheren Delegation einzelner Pflichten verbunden sind.

Für den Betrieb einer Anlage hat der Betreiber eine Verantwortung gegenüber allen Beteiligten. In aller Regel ist der Betreiber aus verschiedensten Gründen außerstande, diese umfassende Verantwortung zu übernehmen. Umso wichtiger ist es, diese auf die Schultern zu verteilen, die dazu durch ihre Fähigkeiten, Tätigkeiten oder Stellung im Betrieb in der Lage sind bzw. sein sollten. Nur so kann ein Betreiber in die Lage versetzt werden, eine Anlage wie z. B. einen Wind- oder Solarpark sicher zu betreiben.

Leistung

Unsere Leistung umfasst die Darstellung der Pflichten aus den Vorgaben der Gesetzgebung, der Versicherungen und Berufsgenossenschaften sowie die anzuwendenden technischen Standards, Regeln und Unterweisungen, im Kontext der erneuerbaren Energien.

Die einzelnen Vorgaben werden aufgelistet und inklusive einer Beschreibung und Anwendungserklärung, nach dem Prinzip der EU-Rechtspyramide, generisch dargestellt. Insbesondere die Schnittstellen zwischen den Betreibern, den Betriebsführern, den Herstellern und Dienstleistern, werden u. a. im Kontext der Anlagenverantwortung dargestellt, sodass eine Differenzierung der Aufgaben und Pflichten für die Betriebsführung möglich ist.

Darstellung Betreiberverantwortung

 

Schnittstellen

Die relevanten Schnittstellen, ausgehend von den jeweiligen Pflichten und Aufgaben – zwischen den Betreibern, Betriebsführern und Dienstleistern – können im Rahmen eines QHSE-Audits auf die Einhaltung und Sicherstellung der Arbeitsschutzvorgaben geprüft und mit den gewonnenen Erkenntnissen aus dem abgeglichen werden.

Daraus ergeben sich konkrete Handlungsempfehlungen.

Folgende Aspekte werden betrachtet

  • Rechtliche Grundlagenermittlung auf europäischer und staatenspezifischer Ebene (Deutschland)
  • Beinhaltet abgeleitete Maßnahmen zur Umsetzung der jeweiligen Vorgabe
  • Spezifische Pflichten zur Erfüllung der Kontroll- und Aufsichtspflicht der Betreiber und Geschäftsführer
  • Delegation von Pflichten, im Sinne der Übertragung der Betreiberverantwortung, z. B. „VeFK“ oder „SiFa“ Aufgaben, Unterbeauftragung 

Ziel

Aufbau einer rechtssicheren internen Arbeitsschutzorganisation zur Erfüllung der Vorgaben des Gesetzgebers und der Unfallversicherungsträger, sowie der Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben zum präventiven und sicheren Verhalten bei der Durchführung der Arbeitsprozesse und deren jeweiliger Verantwortung. Klare Unterscheidung und Abgrenzung der Verantwortungen im laufenden Betrieb, bei z. B. Wartung und Reparatur durch Dienstleister sowie bei der Betriebsführung.